

Hallo,
ich habe erfahren, dass die neue, durch meinen Antrag auf Photovoltaik ausgelegte, Gestaltungssatzung der Innenstadt jetzt endültig beschlossen wurde (06.07.22 PSZ) und somit PV-Anlagen auf den Dachrückseiten generell erlaubt werden. Sogar PV-Fassadenanlagen werden durch Sondergenehmigung erlaubt!
Leider konnte ich bei der letzten SVV selbst nicht dabei sein, jedoch würde ich mich sehr darüber freuen, wenn Sie darauf hinweisen könnten, dass es nun, durch diesen zukunftsweisenden Beschluss, keine rechtlichen Bedenken mehr für die Altstadtbürger über bestehende und neue PV-Anlagen im Innenstadtgebiet gibt.
Desweiteren würde ich natürlich gerne den Unterstützern, der Stadt, den Stadtverordneten und den lokalen Medien danken, die dieses wichtige Thema aufgegriffen haben. Insbesondere natürlich auch der Stadtzeitung, die einen Artikel mit meinem Schreiben, inkl. „Unterschriftensammlung an die Stadt“ veröffentlicht und somit den Stein mit ins Rollen gebracht hat!
Mit freundlichem Gruß,
Patrick Fenske

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