Arbeit und Soziales

Landärzteprogramm auf den Weg gebracht

Brandenburg-Stipendium für angehende Mediziner …

In Brandenburg startet pünktlich zum Beginn des neuen Studienjahres 2019/2020 am 01. Juli 2019 ein Förderprogramm zur Stärkung der landärztlichen Versorgung. Es sieht unter anderem Stipendien für Medizinstudierende vor, die sich für einen späteren Einsatz auf dem Lande entscheiden. Ministerpräsident Dietmar Woidke und Gesundheitsministerin Susanna Karawanskij stellten die entsprechende Förderrichtlinie heute Vormittag gemeinsam mit  Dr. Peter Noack, dem Vorsitzenden des Vorstands  der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB), der Presse vor, da das Programm  mit der KVBB umgesetzt wird. Die Mitglieder der Landesregierung werden im Rahmen der heutigen Sitzung „Kabinett vor Ort“ in Bad Belzig durch Karawanskij über den geplanten Start informiert.

Im Brandenburger Doppelhaushalt sind Mittel in Höhe von 2,4 Mio. Euro in 2019 und von 3,3 Mio. Euro in 2020 festgelegt. Für 2021 wird mit weiteren 4,3 Mio. Euro und für 2022 mit 5,3 Mio. Euro gerechnet. Für den Zeitraum 2019 bis 2022 handelt es sich um etwa 15,4 Mio. Euro.

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Unsere bisher 17 ‚Kabinett vor Ort‘-Sitzungen und die regionalen Bürgerdialoge haben gezeigt: Gesundheit und damit die ärztliche Versorgung gehören für viele Brandenburgerinnen und Brandenburger zu den wichtigsten Themen. Brandenburg braucht junge Ärztinnen und Ärzte. Deshalb freue ich mich, dass wir mit unseren Partnern von der KVBB das Landärzteprogramm starten können. Wir wollen insbesondere junge, engagierte Medizinerinnen und Mediziner für Brandenburg gewinnen. Das Programm ist ein weiterer Baustein, um unsere ländlichen Regionen attraktiver und zukunftsfest zu machen. Die in Cottbus über den Kohleausstieg und das Strukturstärkungsgesetz des Bundes vorgesehene Medizinerausbildung ist dazu auch ein wichtiger Beitrag. Alle Regionen brauchen eine gute ärztliche Versorgung. Dazu wollen wir unseren Beitrag leisten.“

Ministerin Susanna Karawanskij.

Ministerin Karawanskij unterstrich: „Es lohnt sich, nach Brandenburg zu kommen. Es ist ein wunderschönes Land mit reicher Natur und neuen Wegen in der Gesundheitsversorgung. Gerade ein Hausarzt kann da am nächsten dran und Begleiter der Menschen von der Geburt das ganze Leben lang sein. Das ist eine wunderbare Aufgabe. Die Förderung des gesamten Regelstudiums mit bis zu 75.000 Euro ermöglicht den angehenden Medizinern die Konzentration auf das Studium. Das ist ein attraktiver Anreiz für eine Tätigkeit in Brandenburg.“

Das Programm enthält drei Förderelemente:

  1. Ein monatliches Stipendium für Medizinstudierende in Höhe von 1.000 Euro, längstens für die Regelstudienzeit von 75 Monaten.
    Gefördert werden können Studierende der Humanmedizin, die sich verpflichten, nach dem Studium und der entsprechenden Facharztweiterbildung für eine Dauer von mindestens fünf Jahren in ländlichen Regionen Brandenburgs tätig zu sein.
  2. Ein monatliches Co-Stipendium für Medizinstudierende in Höhe von bis zu 500 Euro, längstens für die Regelstudienzeit von 75 Monaten.
    Gefördert werden können Medizinstudierende, die bereits ein Stipendium durch eine Kommune oder einen Krankenhausträger erhalten und die sich verpflichten, nach dem Studium und der entsprechenden Facharztweiterbildung für eine Dauer von mindestens fünf Jahren in ländlichen Regionen Brandenburgs tätig zu sein.
  3. Die Übernahme der Kosten von bis zu 5.760 Euro für die Anstellung einer Weiterbildungsassistentin oder eines Weiterbildungsassistenten für die Regelweiterbildungszeit von 60 Monaten.

Das Programm soll mit einer Werbekampagne begleitet werden.

Bewilligungsbehörde ist die KVBB. Auf der Internetseite https://www.kvbb.de/ <https://www.kvbb.de/   werden in Kürze sämtliche Informationen über das Förderprogramm sowie Antragsformulare abrufbar sein.

Die Förderung ist vorgesehen für die Fachgebiete Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendmedizin, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Augenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Psychiatrie und Psychotherapie, Neurologie, Nervenheilkunde und Kinder- und Jugendpsychiatrie in der ambulanten und stationären Versorgung und im Öffentlichen Gesundheitsdienst.

Sie gilt für eine spätere ärztliche Tätigkeit in ländlichen Regionen Brandenburgs, vorrangig in den Mittelzentren (und die dazugehörigen Gemeinden in den Mittelbereichen) im weiteren Metropolenraum laut dem Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion (LEP HR).

Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg ist knapp ein Drittel der Hausärzte älter als 60 Jahre.

Quelle: MASGF

 

 

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