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Sinn oder Unsinn eines Halteverbots


Ja, nach gegenwärtiger Rechtslage ist es richtig: Das Kurzzeitparken in der Marktstraße vor Bäcker Pickert und der Adler-Apotheke ist nicht erlaubt Die Fläche mit etwa vier potentiellen Parkplätzen gehört zur dortigen Wendeschleife. Man sieht es am entsprechend gepflasterten Straßenbelag.

Den in letzter Zeit geschickten Ordnungsamtsmitarbeitern schlug trotz ihres freundlichen Auftretens nicht gerade Verständnis entgegen. Gut, wer die Fläche für einen längeren Aufenthalt nutzt, sollte nicht meckern. Das geht hier nunmal nicht. Der Unmut bei Kurzzeitkunden der Apotheke oder des Bäckers ist dagegen verständlich. Da haben wir im unmittelbaren Stadtzentrum nun schon kaum noch Geschäfte, die Publikum anlocken, und nun wird auch diesen beiden Läden das Leben erschwert. Wohlgemerkt, es geht nicht um Langzeitparker! Wenn aber gerade ältere oder in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen schnell mal ihre Medikamente abholen wollen bzw. die zahlreichen arbeitenden Bewohner fix ihre Frühstücksbrötchen holen, ist die bestehende Parkordnung für sie unsinnig.

Noch ein Argument: Unsere Redaktion liegt ja in unmittelbarer Nähe. Wir haben noch niemals beobachtet wie Fahrzeuge, auch größerer Natur beim Wenden gestört wurden. Selbst die Getränke-LKWs für die naheliegende Gastronomie kommen problemlos klar. Die neuen Stadtverordneten haben hier also einen ersten Beratungsgegenstand abzuarbeiten.

P. S. Und erzählt uns bitte nicht wieder, daß für diese minimale praktische Veränderung der Parkregeln der Landkreis zuständig ist sei!

Hartmut Winkelmann / Foto: PSZ


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