Arbeit und Soziales

Maskenpflicht im ÖPNV wird zum 2. Februar aufgehoben


Das Brandenburger Kabinett hat die Aufhebung der Maskenpflicht im ÖPNV beschlossen.

Dem Beschluss war eine Verständigung der Brandenburger Staatskanzlei mit der Berliner Senatskanzlei vorausgegangen. Demnach wird auch der Berliner Senat die Maskenpflicht für den ÖPNV ab dem 2. Februar aufheben. Vorgespräche hatte es zudem mit Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen gegeben, da länderübergreifend möglichst einheitliche Regelungen festgelegt werden sollten.

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Für mich war besonders wichtig, dass wir uns mit Berlin auf einen gemeinsamen Termin für das Auslaufen der Maskenpflicht verständigen. Das ist nun mit dem 2. Februar gelungen. Für alles andere hätten die ÖPNV-Fahrgäste in unserer eng vernetzten Metropolenregion auch zu recht kein Verständnis gehabt. Und gegebenenfalls schließen sich weitere Länder diesem Termin an. Das würde ich begrüßen.“

Bis einschließlich 1. Februar müssen in Brandenburg weiterhin alle Fahrgäste in Verkehrsmitteln des ÖPNV eine FFP2-Maske tragen (Ausnahmen u.a. für Kinder unter sechs Jahren sowie Gehörlose und schwerhörige Menschen). Bei der Schülerbeförderung und für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist wie bisher eine OP-Maske ausreichend. Nach dem Ende dieser Maskenpflicht wird empfohlen, in den Verkehrsmitteln des ÖPNV freiwillig eine Maske zu tragen.

JK / Quelle: Staatskanzlei Brandenburg


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