Arbeit und Soziales

Wohngeld Plus – mehr Wohngeld für mehr Berechtigte


Neue Regelung trat am 1. Januar 2023 in Kraft

Das Wohngeld-Plus Gesetz bedeutet eine umfangreiche Reform des Wohngeld-Rechts ab Januar 2023. Durchschnittlich verdoppelt sich der Wohngeldbetrag und wird um rund 190 Euro pro Monat von durchschnittlich 180 Euro pro Monat (vor der Reform) auf rund 370 Euro pro Monat erhöht. Die Reform wird für viele Bürger des Landkreises Prignitz zu einer spürbaren Entlastung bei den Wohnkosten führen.

Wer hat Anspruch auf das „Wohngeld Plus“ ?
Anspruch haben alle Haushalte mit einem geringen oder knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegenden Einkommen – vor allem Familien und Alleinerziehende sowie Senioren.

Wohngeld wird als Zuschuss an Haushalte gezahlt und dient der wirtschaftlichen Sicherung für ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen. Es können sowohl Mieter als auch Eigentümer mit geringeren Einkommen Wohngeld erhalten.

Die Wohngeldhöhe berechnet sich wie folgt:
– der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
– Höhe der zu berücksichtigenden Miete des Wohnraums oder
– Höhe der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie
– Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder

Wo kann ich Wohngeld beantragen?
Die genaue Wohngeldhöhe wird von der Wohngeldstelle des Landkreises Prignitz bzw. in Wittenberge für die dort wohnenden Bürger berechnet. Hier gibt es Antragsformulare und umfassende Beratung.

Eine erste Orientierung bietet der vorläufige WohngeldPlus-Rechner.
https://www.bmwsb.bund.de/…/wohngeldrechner-2023…

Mehr Infos zum Antrag unter:
https://www.landkreis-prignitz.de/…/dienst…/Wohngeld.php

Im Landkreis Prignitz beziehen rund 1627 Haushalte Wohngeld. Dazu kommen nun geschätzt etwa 3254 Haushalte, deren Einkommen über den Grenzen für einen Wohngeldanspruch lag. Diese können durch die Wohngeldreform im Jahr 2023 erstmals (oder wieder) mit Wohngeld entlastet werden. Die Bearbeitung wird etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen, da sich die Mitarbeiter neben dem neuen Gesetz auch in eine neue Software einarbeiten müssen. 

PSZ aktuell / Quelle: Landkreis Prignitz


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