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Weiterer Ausbruch von Geflügelpest in Kleinbestand – ab heute neue Regeln in Kraft

Allgemeinverfügung tritt am 8. Dezember 2022 in Kraft

In einer weiteren Hobbygeflügelhaltung im Landkreis Prignitz ist der hochansteckende Geflügelpesterreger Aviäres Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen worden. Auch dieser Ausbruch in Porep ist höchstwahrscheinlich eine Folge des Geschehens auf der Landesverbandsschau der Rassegeflügelzüchter in Demmin (Mecklenburg-Vorpommern). Es wurden erneut alle erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest im Bestand eingeleitet und eine weitere Schutzzone festgelegt.

Die bereits am 02.12.2022 gebildete Überwachungszone wurde erweitert. Die neue Überwachungszone umschließt jetzt beide Ausbruchsbestände. Die Tierseuchenallgemeinverfügung ist im Amtsblatt Nr. 76e des Landkreises Prignitz vom 07.12.2022 veröffentlicht. Unter anderem müssen Tierhalter, wenn noch nicht geschehen, ihre Geflügelhaltung beim Veterinäramt des
Landkreises Prignitz anzeigen sowie Erkrankungen oder Verendungen von Geflügel unverzüglich melden.

Aus der Schutzzone dürfen außerdem keine Tiere aus dem Bestand abgegeben werden. Die Tierseuchenallgemeinverfügung und die detaillierte Karte der Restriktionszonen ist auf der Internetseite des Landkreises Prignitz unter www.landkreis-prignitz.de/de/aktuelles/gefluegelpest.php einsehbar.

Quelle: Pressestelle Büro des Landrates


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