
Ab Oktober sind angepasste Coronamaßnahmen zu beachten, so zum Beispiel besteht Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr, in Obdachlosenunterkünften und Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylsuchenden und Geflüchteten, in Arztpraxen, in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.
Damit der Dienstbetrieb in der Kreisverwaltung dauerhaft aufrecht erhalten werden kann, besteht ab Dienstag, dem 4. Oktober 2022, nicht nur für die Angestellten, sondern auch für alle Bürgerinnen und Bürger wieder überall in den Räumlichkeiten der KV Maskenpflicht (min. medizinische Maske). Wir bitten um Verständnis und Beachtung der angepassten Hausregeln. Vielen Dank!
PSZ / Quelle: Landkreis Prignitz
