
In Brandenburg ist eine überarbeitete Wolfsverordnung in Kraft getreten. Neu ist die Möglichkeit, gezielte Entnahmen von auffälligen Wölfen anzuordnen, die in bestimmten Gebieten überdurchschnittlich oft Nutztiere reißen. Berücksichtigt wird dabei nun stärker, dass in einigen Brandenburger Gebieten die Umsetzung empfohlener Schutzmaßnahmen für Weidetiere nicht flächendeckend umsetzbar ist und Wölfe mitunter lernen getroffene Schutzvorkehrungen zu überwinden.
Angepasst wurde außerdem, dass auch bei Übergriffen auf nicht kleinwüchsige Rassen von Rindern und Pferden mit Maßnahmen der Wolfsverordnung reagiert werden kann. Die neue Wolfsverordnung ist in einem breit angelegten Beteiligungsverfahren mit Naturschutz- und landwirtschaftlichen Nutzerverbänden erarbeitet worden.
Der Schwerpunkt des Wolfsmanagements in Brandenburg bleibt weiterhin die Prävention. Zäune und Herdenschutzhunde etwa werden bis zu 100 Prozent gefördert. Schäden durch eventuelle Wolfsrisse gleicht weiterhin das Land aus.
PSZ / Quelle: Unser Brandenburg

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