Bürgerengagement

Förderung von Theater‐ und Musikangeboten vor Ort


Anträge sind bis 30. Oktober 2022 zu stellen …

Zur Aufrechterhaltung und Entwicklung eines lokalen und regionalen Theater‐ und Musiklebens an Orten, die über keine Spielstätten mit festen Theater‐ und Musikensembles verfügen, gewährt der Landkreis Prignitz Zuwendungen auf Grundlage der Verordnung zur Verteilung und Verwendung der Mittel für die Theater‐ und Orchesterförderung gemäß § 5 des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes (Brandenburgische FAG‐Förderungsverordnung‐ BbgFAGVO) vom 23. Januar 2019,

Antragsberechtigt sind Veranstalter von Theater‐ und Musikangeboten die sich in Trägerschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer juristischen Person des privaten Rechts befinden, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne der Abgabenordnung dient, oder Kreisangehörige Gemeinden oder Ämter unter der Voraussetzung die Mittel an Veranstalter von Theater‐ und Musikangeboten, wie oben beschrieben, weiterleiten.

Anträge sind bis zum 30. Oktober 2022 für im Jahr 2023 geplante Theater‐ und Musikveranstaltungen an den LK Prignitz, Gb III, Sb Schulverwaltung, Kultur und Sport, Berliner Straße 49 in 19348 Perleberg zu stellen. Die dazu notwendigen Antragsformulare werden auf Wunsch per Post oder per Mail zugeschickt.

Als Ansprechpartner für nähere Informationen steht Frau Carolin Lehmann, unter der Telefonnummer 03876 713‐392 oder per E‐Mail an kontakt@prignitzsommer.de zur Verfügung.

PSZ / Quelle: Landkreis Prignitz


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