
Erste Rate ist bis zum 15. März 2022 zu entrichten …
Mit Datum vom 2. Februar 2022 haben die Grundstückseigentümer im Landkreis Prignitz ihren jährlichen Abfallgebührenbescheid erhalten. Der Sachbereich Wirtschaft und Infrastruktur erinnert daran, dass die Gebühr zur Hälfte am 15. März 2022 fällig wird und bis dahin an den Landkreis überwiesen werden muss.
Wer dem Landkreis ein SEPA-Mandat erteilt hat, braucht nichts weiter unternehmen, denn dann wird der Betrag automatisch vom angegebenen Konto abgebucht. Gebührenpflichtige, die selbst überweisen, beachten bitte den Termin, um unnötige Mahnungen zu vermeiden.
Der zweite Teilbetrag der Jahresgebühr ist dann zum 15. September 2022 zu bezahlen. Auskünfte zu den Abfallgebühren erteilen die Sachbearbeiter der Abfallwirtschaft unter der auf dem Bescheid jeweils angegebenen Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.
PSZ / Quelle: Landkreis Prignitz
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