Arbeit und Soziales

Kitas bleiben grundsätzlich geöffnet


Hinweise des Landkreises Prignitz entsprechend der aktuellen Eindämmungsverordnung …

Entsprechend der vierte Änderung der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (EindV), die am 2. Februar 2022 in Kraft getreten ist, bleiben die Kindertagesstätten im Landkreis Prignitz grundsätzlich geöffnet. Erst wenn eine Einrichtung durch das Gesundheitsamt geschlossen oder die reguläre Betreuung aufgrund des Ausfalls von Personal nicht mehr gewährleistet werden kann, greifen die Regelungen zur Notbetreuung.

Daher bittet der Landkreis, von einer vorsorglichen Beantragung der Notbetreuung durch die Eltern abzusehen. Sollte sich in der jeweiligen Kindertageseinrichtung eine Notlage ergeben, können die Anträge nach Rücksprache mit dem jeweiligen Träger der Einrichtung gestellt werden.

Eltern, deren Kinder eine Kindertagesstätte in kommunaler Trägerschaft besuchen, können den Notbetreuungsantrag direkt bei der zuständigen Stadt, Gemeinde oder dem Amt stellen. Die Anträge für kommunale Einrichtungen werden dann von der zuständigen Stadt, Gemeinde bzw. dem Amt geprüft und beschieden.

Eltern, deren Kinder eine Kindertagesstätte in freier Trägerschaft besuchen, können den Notbetreuungsantrag bei der Kreisverwaltung unter kita-notbetreuung@lkprignitz.de elektronisch einreichen. Die Anträge für Einrichtungen in freier Trägerschaft werden durch die Kreisverwaltung beschieden.

Anspruch auf Notbetreuung haben gem. § 24a der aktuellen Eindämmungsverordnung folgende Personengruppen:
– Kinder, die aus Gründen der Wahrung des Kindeswohls zu betreuen sind,
– Kinder, von denen mindestens ein Personensorgeberechtigter in den in Satz 4 genannten
kritischen Infrastrukturbereichen innerhalb oder außerhalb des Landes Brandenburg beschäftigt ist, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann,
– in begründeten Einzelfällen Kinder von Alleinerziehenden, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann.

Die kritischen Infrastrukturbereiche können der Eindämmungsverordnung entnommen werden, diese entsprechen im Wesentlichen den bekannten, bereits in der Vergangenheit genutzten Bereichen. Auf der Internetseite des Landkreises ist der Antrag auf Notbetreuung sowie ein Informationsschreiben des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg zur Erläuterung mit veröffentlicht.

PSZ / Quelle: Landkreis Prignitz

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