Coronavirus

Ausgangssperre für Ungeimpfte ab Mittwoch auch in der Prignitz

Wie der Landkreis Prignitz soeben mitteilte, gilt ab Mittwoch in der Prignitz zwischen 22 und 6 Uhr für alle Ungeimpften eine allgemeine Ausgangssperre zwischen 22 und 6Uhr.

Alle Details finden Sie im nachfolgenden Text (Quelle: Landkreis Prignitz):

❗️Amtliche Bekanntmachung❗️

Laut RKI überschreitet die Prignitz die 7-Tage-Inzidenz von 750 Neuinfektionen an an drei Tagen in Folge. Zusätzlich überschreitet laut Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) der Anteil der intensivstationär behandelten COVID-19-Patienten in Bezug auf die tatsächlich verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten landesweit den Schwellenwert von 10%.Damit gelten im Landkreis weiterhin gemäß § 27 Abs. 1 der 2. SARS-CoV-2-EindV ab dem Tag nach dieser Bekanntgabe verschärfte Corona-Maßnahmen entsprechend der aktuellen Eindämmungsverordnung.

Ab dem 26.01.22 gilt daher: In der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur in Ausnahmefällen zulässig:

🔘 Besuch von Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern

🔘 Wahrnehmung des Sorge- oder gesetzlich/ gerichtlich angeordneten Umgangsrechts

🔘 die Begleitung/ Betreuung schwer erkrankten Kinder, von Sterbenden u.a.

🔘 Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und pflegerischer Leistungen

🔘 Tierarztbesuch und Versorgung/ Pflege von Tieren

🔘 das Aufsuchen der Arbeitsstätte und die Ausübung beruflicher, dienstlicher oder der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben dienender ehrenamtlicher Tätigkeiten

🔘 die Teilnahme an Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes, religiösen Veranstaltungen, nicht-religiösen Hochzeiten und Bestattungen

🔘 die Teilnahme an nach dieser Verordnung nicht untersagten Veranstaltungen

🔘 Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und Jagdausübung durch berechtigter PersonenAlle Ausnahmen und Infos findet ihr auch unter: https://www.landkreis-prignitz.de/de/aktuelles/corona.phpDie nächtliche Ausgangsbeschränkung gilt nicht für…

🔘 geimpfte Personen nach § 2 Nummer 2 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, die einen auf sie ausgestellten Impfnachweis nach § 2 Nummer 3 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vorlegen,

🔘 genesene Personen nach § 2 Nummer 4 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, die einen auf sie ausgestellten Genesenennachweis nach § 2 Nummer 5der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vorlegen

🔘 Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfung erhalten können, die Gründe sind vor Ort durch einschriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen.

Sobald im Landkreis Prignitz an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenzwert ununterbrochen unter 750 liegt, wird dieses öffentlich bekannt gemacht. Ab dem Tag der Bekanntgabe entfällt die nächtliche Ausgangsbeschränkung!

PSZ aktuell / Quelle: Landkreis Prignitz

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