
Wie der Landkreis Prignitz soeben mitteilte, gilt ab Mittwoch in der Prignitz zwischen 22 und 6 Uhr für alle Ungeimpften eine allgemeine Ausgangssperre zwischen 22 und 6Uhr.
Alle Details finden Sie im nachfolgenden Text (Quelle: Landkreis Prignitz):
Amtliche Bekanntmachung
Laut RKI überschreitet die Prignitz die 7-Tage-Inzidenz von 750 Neuinfektionen an an drei Tagen in Folge. Zusätzlich überschreitet laut Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) der Anteil der intensivstationär behandelten COVID-19-Patienten in Bezug auf die tatsächlich verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten landesweit den Schwellenwert von 10%.Damit gelten im Landkreis weiterhin gemäß § 27 Abs. 1 der 2. SARS-CoV-2-EindV ab dem Tag nach dieser Bekanntgabe verschärfte Corona-Maßnahmen entsprechend der aktuellen Eindämmungsverordnung.
Ab dem 26.01.22 gilt daher: In der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur in Ausnahmefällen zulässig:
Besuch von Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern
Wahrnehmung des Sorge- oder gesetzlich/ gerichtlich angeordneten Umgangsrechts
die Begleitung/ Betreuung schwer erkrankten Kinder, von Sterbenden u.a.
Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und pflegerischer Leistungen
Tierarztbesuch und Versorgung/ Pflege von Tieren
das Aufsuchen der Arbeitsstätte und die Ausübung beruflicher, dienstlicher oder der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben dienender ehrenamtlicher Tätigkeiten
die Teilnahme an Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes, religiösen Veranstaltungen, nicht-religiösen Hochzeiten und Bestattungen
die Teilnahme an nach dieser Verordnung nicht untersagten Veranstaltungen
Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und Jagdausübung durch berechtigter PersonenAlle Ausnahmen und Infos findet ihr auch unter: https://www.landkreis-prignitz.de/de/aktuelles/corona.phpDie nächtliche Ausgangsbeschränkung gilt nicht für…
geimpfte Personen nach § 2 Nummer 2 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, die einen auf sie ausgestellten Impfnachweis nach § 2 Nummer 3 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vorlegen,
genesene Personen nach § 2 Nummer 4 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, die einen auf sie ausgestellten Genesenennachweis nach § 2 Nummer 5der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vorlegen
Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfung erhalten können, die Gründe sind vor Ort durch einschriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen.
Sobald im Landkreis Prignitz an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenzwert ununterbrochen unter 750 liegt, wird dieses öffentlich bekannt gemacht. Ab dem Tag der Bekanntgabe entfällt die nächtliche Ausgangsbeschränkung!
PSZ aktuell / Quelle: Landkreis Prignitz
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