

Schwarzwildbestände sollen reduziert werden – „Bachenprämie“ in Höhe von 80 Euro je Tier …
Um das Risiko einer möglichen Ausbreitung der ASP zu minimieren, sollen die Schwarzwildbestände reduziert werden. Für jedes im Jagdjahr 2021/22 erlegte Stück Schwarzwild (weiblich) der Altersklassen 1 und 2 kann Jagdausübungsberechtigten die „Bachenprämie“ – ein Festbetrag von 80 Euro – als Ausgleich für den entstandenen Mehraufwand, gewährt werden. Fall- und Unfallwild sind von der Prämierung ausgeschlossen. Die Prämierung ist befristet und endet am 31.03.2022.
Grundvoraussetzung für die Gewährung: Jeder betroffene Jagdbezirk nutzt für die Statistik das Onlineportal jagdstatistik-online.brandenburg.de. Die Weitergabe der Prämie an Jagdgäste oder Begehungsscheininhaber liegt in der Verantwortung des Jagdausübungsberechtigten bzw. des Obmanns. Die entsprechenden Zugangsdaten werden durch die untere Jagdbehörde nach Benennung eines Onlineverantwortlichen vergeben.
Antragsberechtigt ist der Jagdausübungsberechtigte des jeweiligen Jagdbezirkes. Bei Pächtergemeinschaften ist der Obmann des betreffenden Jagdbezirkes antragsberechtigt. Der Antrag auf Auszahlung der Bachenprämie ist durch den JAB bis zum 30. April 2022 einzureichen. Neben den qualifizierten Wildursprungsscheinen (Nachweis der Trichinenschau bzw. Abgabe an den Wildhandel) im Original, ist das Jagdausübungsrecht nachzuweisen.
Für die Sperrzone 2 entsprechend der Tierseuchenallgemeinverfügungen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen gilt, dass Bachen, die bis zum 26.11.2021 erlegt wurden, ebenfalls prämiert werden können. Die Formulare sind im Internet bzw. auf der Internetseite des Landkreis Prignitz abrufbar oder bei der unteren Jagdbehörde erhältlich.
Weitere Infos dazu auf der Website des Landkreises Prignitz.
PSZ / Quelle: Landkreis Prignitz
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