
Auch in Brandenburg sollen Bürgerinnen und Bürger ab heute striktere Kontaktbeschränkungen einhalten: Sowohl in Innenräumen als auch im Freien dürfen maximal zehn Personen zusammenkommen, vorausgesetzt alle sind geimpft oder genesen. Ist das nicht der Fall gilt auch hier: ein Hausstand plus höchstens zwei Gäste.
An Silvester gilt auch für Geimpfte und Genesene eine Kontaktbeschränkung: Ab dem 27. Dezember dürfen sich höchstens 10 Menschen aus diesem Personenkreis treffen, Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt. Sobald eine ungeimpfte Person im Alter von über 15 Jahren hinzutrifft, gilt: Ein Haushalt darf sich mit höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts treffen. Diese Regel gilt mindestens bis zum 19. Januar 2022. Bei Verstößen gegen die Kontaktbeschränkungen droht ein Bußgeld zwischen 100 und 500 Euro
Für Silvester gilt ein Verkaufsverbot von Feuerwerkskörpern. In der Silvesternacht selbst gilt ein Ansammlungsverbot, in manchen Gebieten auch ein Feuerwerksverbot. Potsdam hat beispielsweise entschieden, die gesamte Landeshauptstadt zur Verbotszone für das Abfackeln von Feuerwerk zu erklären. Feuerwerks-Verbotszonen werden von den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten festgelegt. Für Ungeimpfte in Hot-Spot-Regionen gilt auch in der Silvesternacht von 22 bis 6 Uhr eine Ausgangssperre.
Ein klarer Kurs, wohin es mit diesen Maßnahmen gehen soll, fehlt weiter.
PSZ aktuell / Quelle: rbb24
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