Coronavirus

Brandenburg führt in vielen Bereichen 2G-Regel ein – Ungeimpfte haben oft keinen Zutritt mehr


In vielen Bereichen in Brandenburg haben ab Montag nur noch Geimpfte und Genesene Zugang. Das Kabinett reagiert mit der neuen Eindämmungsverordnung auf die rasant steigenden Corona-Zahlen.

Brandenburg weitet die 2G-Regel aus. Angesichts steigender Corona-Infektionszahlen haben damit ab Montag nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt zu vielen öffentlichen Einrichtungen wie Restaurants. Das besagt die neue Corona-Eindämmungsverordnung, die das Kabinett am Donnerstag beschlossen hat.

Zudem soll auch in den Grundschulen wieder die Maskenpflicht für alle Schüler ab der ersten Klasse gelten. Zudem müssen sie sich dreimal statt wie bisher zweimal pro Woche testen lassen. Auch Lehrkräfte und anderes Schulpersonal muss in den Innenbereichen Maske tragen.

Auch das Besuchsrecht in Kliniken und Pflegeeinrichtungen wird verschärft. Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern und Bewohnerinnen und Bewohner in Alten- und Pflegeheimen dürfen höchstens von zwei Personen täglich besucht werden.

Die neue Eindämmungsverordnung soll zunächst bis zum 5. Dezember gelten.

2G in Gaststätten, Theatern, Kinos und Freizeitbädern

„Wir schränken für viele Menschen, vor allen Dingen für Menschen, die nicht geimpft sind, die Grundfreiheiten ein“, sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) in einer Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung. So ist mit der neuen Verordnung zum Beispiel der Besuch bestimmter Einrichtungen landesweit nur noch Geimpften und Genesenenund Kindern unter 12 Jahren möglich. Jugendliche unter 18 Jahren haben mit einem negativen Corona-Test Zutritt.

In folgenden Bereichen ist die 2G-Regelung ab Montagverbindlich:

  • Gaststätten (Ausnahmen gibt es etwa für betriebliche Kantinen, Raststätten oder Restaurants, die ausschließlich Essen zum Mitnehmen bereitstellen)
  • Beherbergung (Ausnahmen gibt es unter anderem für Ferienwohnungen und Ferienhäuser, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze)
  • Reisebusreisen, Stadtrundfahrten, Schiffsausflüge und vergleichbare touristische Angebote
  • Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos, Messen, Ausstellungen, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen
  • Spaß- und Freizeitbäder, Freibäder, Saunen, Thermen und Wellnesszentren
  • Diskotheken, Clubs und Festivals
  • Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter (zum Beispiel Weihnachtsfeier im Betrieb oder mit Kunden)
  • Ausübung von Kontaktsport in geschlossenen Räumen (betrifft nur Volljährige)
  • Erbringung von sexuellen Dienstleistungen

Ausnahmen gibt es für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden könne. Mit einem negativen Testnachweis haben auch sie unter 2G-Bedingungen Zutritt, müssen dann aber zusätzlich eine FF2-Maske tragen.

Optionale 2G-Regelung

In anderen Bereichen ist die Anwendung der 2G-Regelung möglich, aber nicht verpflichtend:

  • Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter
  • Sportanlagen in geschlossenen Räumen einschließlich Schwimmbädern
  • Innen-Spielplätze, Volksfeste, Spezialmärkte und Jahrmärkte einschließlich Weihnachtsmärkten 
  • Proben und Auftritte künstlerischer Amateurensembles in geschlossenen Räumen 
  • In Bildungs- und Weiterbildungseinrichtungen beim Singen und das Spielen von Blasinstrumenten im Unterricht

Falls die Veranstalter die 2G-Regelung in diesen Bereichen nicht anwenden, ist die 3G-Regelung – also der Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete sowie Kinder unter sechs Jahren – verbindlich.

3G bei Friseuren, in Nagelstudios oder Massagepraxen

Neu ist, dass die 3G-Regelung ab Montag auch für körpernahe Dienstleistungen bei Friseuren, in Nagelstudios oder Massagepraxen gilt. Die Testpflicht gilt nicht im Gesundheitsbereich bei der Erbringung medizinischer, therapeutischer oder pflegerischer Leistungen.

Teilweise gilt auch bei Beherbergungen die 3G-Regel: Bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern, Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen. Auch Personen, die eine medizinische oder pflegerische Behandlung benötigen oder die ein Sorge- beziehungsweise Umgangsrecht ausüben, dürfen unter 3G-Regeln beherbergt werden. Auch wer schwer erkrankte oder sterbende Angehörige besucht, für den gilt die 3G-Regel bei Übernachtungen.

Innenminister Michael Stübgen (CDU) kündigte strenge Kontrollen an. Wie bereits vor einem Jahr solle es wieder gemeinsame Kontrollen von Polizei und kommunalen Behörden geben, sagte Stübgen am Donnerstag.

Woidke: Einschränkungen vor allem für Ungeimpfte

Ministerpräsident Woidke sprach von einer „echten Notfallsituation“. Die neue Verordnung bringe für viele Menschen – vor allem für Ungeimpfte – Einschränkungen der Grundfreiheiten. Die Wahl sei aber, mindestens in einen Teil-Lockdown für alle zu gehen oder nicht.

Die Abschaffung der kostenlosen Corona-Tests bezeichnete Woidke als Fehler. Diese Tests seien nötig, um zu wissen, wer sich wann infiziert habe.

Woidke hält eine enge Abstimmung von Bund und Ländern im Kampf gegen Corona für dringend notwendig – auch für mehr Tempo beim Impfen. Er begrüßte die Einberufung einer Bund-Länder-Runde für den Donnerstag nächster Woche. „Die Menschen erwarten, dass wir gemeinsam und abgestimmt nach Wegen aus der Pandemie suchen. Die Situation ist in Teilen Deutschlands dramatisch“, teilte Woidke am Donnerstag mit.

Quelle: rbb24

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