Arbeit und Soziales

Zuschuss zu Unterkunfts- und Verpflegungskosten während der Berufsschulzeit

Erinnerung an den Abgabetermin 01. April 2019 … 

Auszubildende in einer dualen Ausbildung, die einen Ausbildungsvertrag im Landkreis Prignitz abgeschlossen haben und beim Besuch der zuständigen Berufsschule auswärtig untergebracht sind, haben die Möglichkeit, einen Zuschuss zu ihren entstandenen Unterkunfts- und Verpflegungskosten zu beantragen.

Auszubildende, die noch keinen Antrag gestellt haben, können ihre Antragsunterlagen für das 1. Ausbildungs-halbjahr des Schuljahres 2018/2019 (Zeitraum 20. August 2018 bis 01. Februar 2019) jetzt einreichen:

Landkreis Prignitz
Gb III, Sachbereich Schulverwaltung, Kultur und Sport
z. Hd. Frau Giese
Berliner Straße 49, Haus 4, Zimmer 301
19348 Perleberg

 

Der Zuschuss beträgt 50 v. H. der nachgewiesenen Gesamtkosten für die Unterkunft und Verpflegung, jedoch nicht mehr als 10,00 € pro Tag.

 

  • Bei Antragstellung sind einzureichen:

    Ausgefülltes Antragsformular mit Teilnahmebestätigung der Berufsschule
    –         Originalbelege/Originalrechnungen für Unterkunfts- und Verpflegungskosten
    (bei Selbstverpflegung wird eine Pauschale von 8,00 € pro Tag anerkannt)
    –          Zahlungsnachweise (Kopie Kontoauszug- Zahlung muss ersichtlich sein)
    –          Kopie des Ausbildungsvertrages (mit Siegel der IHK)
    –          Kopie vom Turnusplan der Berufsschulzeiten mit markierter Klassenbezeichnung

 

Spätester Termin für die Einreichung der Anträge für das 1. Ausbildungshalbjahr des Schuljahres 2018/2019 inklusive der erforderlichen Belege ist der 01. April 2019.

Dieser Termin ist eine Ausschlussfrist! Später eingehende Anträge müssen abgelehnt werden.

 

Antragsunterlagen können unter der oben angegebenen Adresse angefordert bzw. abgeholt werden oder auf der Internetseite des Landkreises Prignitz unter abgerufen werden.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, ein elektronisches Formular „ELANZUVER“ (herausgegeben vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport) auszufüllen und einzureichen. Nach Kenntnissen des Bildungsministeriums ist dieses elektronische Verfahren bundesweit einmalig.

 

Auskünfte zum Antragsverfahren und zum Förderanspruch erhalten Sie unter der Rufnummer:  03876 713-374.

Quelle: Landkreis Prignitz

 

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