Zur Prüfung der Gewahrsamstauglichkeit wurde er einem Arzt vorgestellt. Im Krankenhaus leistete er erheblichen Widerstand, der mit einfacher körperlicher Gewalt gebrochen wurde. Auf Grund der Gefahr, die vom Beschuldigten gegenüber Anderen ausgeht, wurde er in die geschlossene Abteilung der Psychatrie zwangseingewiesen. Die Schwangere wurde ins Krankenhaus eingeliefert, wo sie zur stationären Behandlung verbleibt. Das Ungeborene kam nicht zu Schaden.
Quelle: PD Nord
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