Arbeit und Soziales

Asyl: Zu wenig Information erzeugt Gerüchte

Asyl Kreislauf geschnPritzwalker bleiben ohne Wissen über die Lage vor Ort – bis heute!

Pritzwalk und ausreichende Bürgerinformation – das scheinen, wie so oft, zwei unvereinbare Dinge zu sein. So auch in diesem Fall. Überall in Deutschland wird über die Flüchtlingsfrage diskutiert. Mal sachlich, mal weltfremd oder sogar rassistisch. Fest steht, dass unter der Bevölkerung eine Menge Fragen und Ängste bestehen, die man nicht einfach verschweigen und ignorieren kann. Gerade wenn den Bürgern Informationen vorenthalten werden, wachsen die Gerüchte bis ins Groteske. Der Landkreis Prignitz gibt regelmäßig und offen die aktuellen Zahlen, Probleme und Möglichkeiten bekannt. Von Seiten der lokalen Stellen herrscht die große Stille.

Damit sollte Schluss sein! Die Pritzwalker Stadtzeitung hat deshalb mit dem stellvertretenden Landrat Christian Müller gesprochen. Von ihm haben wir die aktuelle Situation im Raum Pritzwalk erfahren. Lesen Sie alle Zahlen und Hintergründe in dieser Ausgabe!

In vielen Orten der Region hat es bereits Bürgerinformationsveranstaltungen gegeben. Bürgermeister und Landkreisvertreter haben dabei Rede und Antwort gestanden. Das ist für Pritzwalk auch dringend notwendig. Mit offenen Informationen konnte man rechten Scharfmachern damit fast immer ihre unsäglichen Behauptungen widerlegen. Anstehende und offensichtliche Probleme bei der Flüchtlingsfrage vor Ort sollten offen angesprochen und nach Lösungswegen gesucht werden.

 

Christian Müller_offiziell

stellv. Landrat Christian Müller

Wer kommt nach Pritzwalk und wie viele?

Die Stadtzeitung sprach mit Vize-Landrat Christian Müller

Christian Müller ist seit Ende 2014 als 1. Beigeordneter des Landrates der Prignitz tätig. Er hat sich seit seinem Amtsantritt und seiner Zuständigkeit u.a. für die Aufnahme und Betreuung der Flüchtlinge im Landkreis einen guten Namen gemacht. Offenheit ist eines seiner Prinzipien. Deshalb informierte er an verschiedenen Stellen über die Lage in unserer Region, auch der PSZ gegenüber. Wir geben hier seine wichtigsten Aussagen wieder.

Wie sieht also die Situation in puncto Asylbewerber in der Prignitz aus? Die neusten, angepassten Prognosen des Landes für unseren Kreis gehen davon aus, dass wir 2015 etwa 528 Flüchtlinge hier unterbringen müssen. Eine leichte Erhöhung dieser Zahl bis zum Jahresende ist möglich. Zur Zeit sind in Pritzwalk 5 Wohnungen für Asylbewerber bereitgestellt. 43 sind es in Wittenberge, über 30 in Perleberg, Pritzwalk liegt also weit hinter den anderen Städten. Die Zahl von nur 19 Flüchtlingen in der Dömnitzstadt ist also nicht zu halten.

In der Prignitz wird nach dem Prinzip der dezentralen Unterbringung verfahren, d.h. es gibt keine Massenquartiere, wie Wohnheime oder ähnliches. Möglichst werden Flüchtlingsfamilien in einzelnen Wohnungen untergebracht. Das fördert in jedem Fall die Integrationsmöglichkeiten und verhindert eine Ghettobildung. Wie lange das im Landkreis durchgehalten werden kann, hängt von der endgültigen Zahl der Bewerber ab.

Ein großer Vorteil für die Prignitz liegt darin, dass hier fast ausschließlich Asylbewerber mit großer Wahrscheinlichkeit einer Anerkennung ihres Flüchtlingsstatus ankommen. Wer wahrscheinlich kein wirklich Verfolgter ist und deshalb mit ziemlicher Sicherheit ausgewiesen wird, kommt nicht zu uns.

Aus den parlamentarischen Gremien des Kreises war zu erfahren, dass in Anbetracht der steigenden Flüchtlingszahlen nach neuen Unterbringungsmöglichkeiten gesucht wird. Dabei ist wohl längerfristig auch das ehemalige Pritzwalker Polizeigebäude wieder im Gespräch. Sollte es so kommen, würde in diesem Fall aber noch gehörige Zeit vergehen.

Einige Immobilienverwalter vermuteten eine sichere Einnahmequelle und boten zumeist schäbige oder abgelegene Quartiere an. Das wird aber nicht so geschehen. Am Elend anderer sollen nicht auch noch Spekulanten verdienen. Das Thema bleibt aktuell. In Panik muss aber wirklich niemand verfallen – trotz Boulevard-TV-Gerede wird uns keine Ausländerwelle überrollen.                                 HW

 

Was bekommt ein Asylbewerber?

Legenden und Fakten

Asyl_V3Oft wird behauptet, dass Asylbewerber mehr Geld vom Staat erhalten würden, als Langzeitarbeitslose. Das ist falsch. Sowohl Asylbewerber als auch Hartz IV-Bezieher erhalten sowohl Geld-, als auch Sachleistungen. Bei einem Flüchtling sind das 359€ monatlich, bei einem Hartz IV-Empfänger 399€.

Zusätzliches Essengeld oder ähnliches bekommt der Asylbewerber entgegen manchem Gerücht nicht.

Als geförderter Wohnraum stehen einem alleinstehenden ALG II-Bezieher 40-50 qm zu. Bei einem weiteren Mitbewohner sind es 60 qm. Jede weitere Person in der Wohnung erhöht den Anspruch um 15 qm. Ein Asylant hat eine zugesicherte Wohnfläche von 6 qm. Ein eigenes Bad, Küche oder Flur stehen ihm nicht zu.

Auch bei der gesundheitlichen Versorgung gibt es Unterschiede. Anspruch darauf besteht bei Flüchtlingen nur in Notfällen. Vorsorge oder ähnliche medizinische Leistungen gibt es nicht. Die Abrechnung der gesundheitlichen Leistungen über entsprechende Versicherungskarten ist weiterhin nicht geklärt.

„Die sollen arbeiten für das was sie bekommen!“ wird an den Stammtischen oft getönt. Das dürfen Asylbewerber aber frühestens nach drei Monaten. Vorher können sie höchstens „Arbeitsgelegenheiten“ mit einer maximalen Vergütung von 1,05€ pro Stunde wahrnehmen.                                         PSZ

 

Gerüchte kursieren in der Stadt

Was ist die Wahrheit?

Da keine offiziellen Informationen gegeben werden, sprießen die Gerüchte in der Stadt. Auf einige davon möchten wir hier eingehen und die wirklichen Hintergründe benennen.

Gerücht 1: In Pritzwalk-Nord hätte die WBG mit langjährigen Mietern der bereits um 1969/1970 gebauten Blocks in der Schillerstraße gesprochen und ihnen mitgeteilt, dass sie sich bald eine neue Wohnung suchen müssten. In die frei werdenden Wohnungen – interpretierte die Gerüchteküche diese Nachricht – würden dann lauter Asylanten einziehen. Das ist falsch. Wenn WBG-Mitarbeiter mit einigen Mietern gesprochen hat, dann wohl eher deshalb, weil im Rahmen eines in wenigen Jahren auslaufenden Rückbauprogramms die städtische Wohnungsgesellschaft im Bereich der Blocks in der Schillerstraße Einzelmaßnahmen plant, die dem Überhang an stark sanierungsbedürftigen Wohnungen Rechnung trägt und dafür Landesmittel bekommt. Alle betroffenen Mieter brauchen sich kurzfristig nicht um ihre Wohnungen sorgen. Sollte es einmal soweit sein, stehen andere, bessere Unterkünfte bereit. Ein Ort für solcherart Lösungen ist der neu entstehende Wohnraum in der ehemaligen Tuchfabrik.

Gerücht 2: An den Grundschulen der Stadt haben sich schon über 50 Ausländerkinder angemeldet. Damit bleibt kaum noch Platz für die deutschen Erstklässler. Auch das ist Unsinn. In beiden Grundschulen sind für das kommende Schuljahr etwa 100 Kinder angemeldet worden. Darunter ist nur ein kleiner Anteil von Flüchtlingskindern. Zum Erhalt unserer beiden Schulen tragen auch sie mit ihrer puren Existenz bei. Das sollte man auch bedenken!

Gerücht 3: Ein Großteil der Asylbewerber ist doch kriminell! Wieder eine Lüge. Die ganz frischen Informationen der Polizeiinspektion Prignitz aus der letzten Woche gaben keinerlei Hinweise auf einen erhöhten Kriminalitätsanteil bei Asylbewerbern. Manch beobachteter oder erzählter Diebstahl mit mutmaßlich ausländischen Tätern wird übrigens nicht von Asylbewerbern begangen, sondern von Einwohnern aus EU-Ländern. Hoffentlich haben diese Infos mit einigem Irrglauben aufgeräumt.          

PSZ

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17 replies »

  1. Wenn man über diese Thema berichtet, dann bitte richtig. Es gibt zB. Anweisungen, bei Straftaten mit Asylbewerbern, dieses nicht zu benennen.Ein Anruf bei der Polizei, was man gegen die Bettelei und Auskundschaftung von Grundstücken machen kann, oder wie die Polizei uns davor schützt, gab es eine deprimierende Antwort. Auch wenn es sehr viele Anrufe dazu gibt, kann m an dagegen nichts tun. Es ist halt die Mentalität dieser Menschen. Dazu gehören auch Steinigung und Prügelstrafen sowie die Unterdrückung und Erniedrigung des weiblichen Geschlechtes.
    Was haben wir davon, diese Problematik schön zu reden oder tot zu schweigen?

  2. Konnte ja nicht lange dauern, bis sich so ein Bürger Pritzwalks meldet. Den obigen Artikel scheint dieser Bürger Pritzwalks aber weder gelesen, noch verstanden zu haben. Scheint typisch für diese Sorte Bürger Pritzwalks zu sein. Mit einem hat der Bürger Pritzwalks allerdings recht – schönreden und totschweigen bringt zu dieser Problematik nichts. Den Stammtischpropheten mit Bildzeitungsfakten und -argumenten zu machen aber erst recht nicht. Wie die Mehrheit der Pritzwalker zum Thema Flüchtlinge steht hat man Gott sei Dank am 23.Mai diesen Jahres gesehen. Hetzer und Rassisten sind offenbar auch in Pritzwalk nicht erwünscht, von den Bürgern Pritzwalks.

  3. Arne, es ist immer der gleiche Bürger Pritzwalks, der vorher unter seinem Klarnamen gepostet hat, bis er eindeutig unerträgliches Zeug von sich gab. Dann wurde er von uns gesperrt. Sollte er das wiederholen, fliegt er wieder raus. Eine andere Auffassung kann man haben – fremdenfeindliches Gerede kann er unter seinesgleichen ablassen.

  4. Werter Herr Winkelmann und gefreiteras, schauen sie sich bitte mal das Grundgesetz für die Bundes Republik Deutschland an, speziell die Artikel 5 und 18. Denn gegen Artikel 5 verstossen Sie mit Ihrer Zensur laufend. Und Artikel 18 beschreibt die Verwirkung von Grundrechten zu diesem Aspekt. Das sie sich dazu hier auch noch stolz schriftlich äußern, ist ein guter Beweis!
    Oder sind sie Gott, dass nur Ihre Meinung zählt? Aber genau Ihre Einstellung, wenn eine andere Meinung nicht passt, fliegt er raus oder wird nieder gemacht, erinnert an altes Gebarden des SED Staates und Altlasten der Linken. Es ist nur all zu komisch, privat eine andere Meinung zu haben, und hier auf Gutmensch zu machen. Aber die Linken werden genau wie die Grünen, Ihre Quittung kriegen mit Ihrer Ansicht von Asylpolitik und Islamisierung. Wenn erste Angehörige Ihrer Familien, angebettelt, bedroht oder vielleicht vergewaltigt werden, denken sie vielleicht mal nach? Aber dazu kommt wieder das altbekannte Argument, das sind doch Ausländer aus den EU Staaten und keine Asylanten,. Billiger geht nicht!
    Für sie privat hoffe ich, nicht wieder vom angeblichen Sozialstaat leben zu müssen. Wer weiß wohin sich dann ihre Meinung wieder dreht? Das wird die breite Öffentlichkeit sicher auch interessieren und es gibt andere Mittel und Wege, als diesen Blog, um es kund zu tun!

  5. Köstlich, Bürger Pritzwalks, köstlich. Sie berufen sich auf’s Grundgesetz, ohne die von ihnen benannten Artikel überhaupt zu begreifen. Artikel 5 z.B. – da würde ich dann gerne mal zitieren „(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

    (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“

    Unter (2) sind die Schranken benannt, in ihrem speziellen Fall werden diese Schranken gesetzt durch

    „Strafgesetzbuch (StGB)
    § 130 Volksverhetzung
    (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

    1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
    2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
    wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
    (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    1. eine Schrift (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren eine Schrift (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, die

    a) zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,
    b) zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder
    c) die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,

    2. einen in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder
    3. eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalts herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diese Schrift ein- oder auszuführen, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.

    (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
    (4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
    (5) Absatz 2 Nummer 1 und 3 gilt auch für eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts. Nach Absatz 2 Nummer 2 wird auch bestraft, wer einen in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der Öffentlichkeit zugänglich macht.
    (6) In den Fällen des Absatzes 2 Nummer 1 und 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, ist der Versuch strafbar.
    (7) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.“

    Diese Hetze zieht sich durch sämtliche ihrer Kommentare. Im Grunde genommen sind sie allein durch das Veröffentlichen solcher Aussagen schon allein ein Fall für den Staatsanwalt. Wenn nun der Betreiber dieser Seite ihre volksverhetzenden Kommentare duldet und nicht löscht, macht er sich selbst strafbar. Es ist übrigens typisch und bezeichnend für sie und ihre Kameraden, dass sich gerade im Fall von Verstössen gegen den §130 StGB immer wieder auf das Recht der freien Meinungsäußerung berufen wird. Wohlwissend, dass auch dieser Grenzen gesetzt sind. Wenn sie möchten, können wir es auf einen Versuch ankommen lassen. Ein Screenshot ist schnell gefertigt und wie sie vielleicht wissen – niemand ist im www wirklich anonym unterwegs. Besonders dann, wenn es um Straftaten geht.

  6. Jetzt lache ich laut los! Mit nicht einer Silbe ist der Straftatbestand des § 130 erfüllt. Aber der § 130 StGB ist das einzige Mittel was dieser angebliche Rechtstaat oder seine Versallen haben!

  7. In Deutschland darf man ja nicht mal mehr sagen, Ich bin stolz ein Deutscher zu sein. Das fällt bei Ihnen ja auch schon unter § 130 StGB!
    Ich sage ja , Stasimethoden wie in der DDR!

  8. Ob sie Grund zum Lachen haben werden, dürfte in diesem Fall nicht in ihrer Hand liegen. So wie es aussieht, scheinen sie ja den Inhalt des §130 StGB nicht einmal richtig zu begreifen. Demzufolge auch ihre unsinnige Behauptung, sie dürften von sich nicht behaupten, was sie sind oder auch nicht sind. Das ist völliger Quatsch und absurd, ebenso wie ihr Verweis auf Stasimethoden. Der §130 StGB ist Teil der bundesrepublikanischen Gesetzgebung. Seine Durchsetzung hat mit der Stasi oder der DDR überhaupt nichts zu tun. Meinetwegen können sie aber auch weiterhin ihre stumpfsinnigen, rechten Hassparolen verbreiten. Nur dürfen sie nicht erwarten, dass andere Menschen ihnen dafür eine Plattform bieten. Betreiben sie doch einen eigenen Blog. Da sind sie dann selbst dafür verantwortlich, welche Parolen sie dort dulden oder nicht dulden. Oder klinken sie sich in die Netzwerke ihrer Kameraden ein. Die nehmen sie mit Sicherheit mit offenen Armen auf.

  9. “Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten, vom Feinde bezahlt und dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk und es gnade euch Gott.” Carl Theodor Körner

  10. Ja, ja, auch Goebbels mißbrauchte Körner schon für seine stumpfsinnigen Hetz- und Hasstiraden. Dumm nur, dass das Volk nicht auf ihrer Seite steht. Im Gegensatz zu ihnen und ihren Kameraden ist die Mehrheit unseres Volkes nämlich nicht geschichtsvergessen und bildungsresistent.

  11. Ich weiß nicht welche Kameraden sie meinen? Aber sicher haben sie nur ein schwarz weiß denken, so dass es einzelne nicht sein können. Sie passen bestens ins Merkelsystem zu den ja Mutti so machen wir es Sagern!

  12. „In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als derjenige, der den Schmutz macht.“

    Kurt Tucholsky

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