Arbeit und Soziales

Tackmann: Rechtsweg darf nicht am Geldbeutel scheitern

„Die von der schwarz-gelben Koalition geplanten Einsparungen der Beratungs- und Prozesskostenhilfe würden es vom Geldbeutel abhängig machen, ob der Rechtsweg beschritten werden kann. Doch der Zugang zum gerichtlichen Rechtsschutz stellt ein hohes Verfassungsgut dar und muss für berechtigte Rechtsfragen allen offen stehen“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Linksfraktion die gestrige Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, in der u.a. die von Bundesrat und Bundesregierung angestoßenen Änderungen im Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferecht beraten werden.

Tackmann weiter:

„Unter dem Vorwand, den ‚Missbrauch staatlicher Hilfeleistungen‘ verhindern zu wollen, will die Bundesregierung und die Mehrheit der Bundesländer  die Zugänge zur Prozesskosten- und Beratungshilfe erschweren. Lediglich der stellvertretende Ministerpräsident und Finanzminister Brandenburgs Dr. Helmut Markov (DIE LINKE) äußerte sich kritisch und lehnte bereits im Oktober 2012 die Pläne zur Änderung der Prozesskosten- und Beratungshilferechtes ab.

Der  Entwurf sieht eine schärfere Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragstellerinnen und Antragsteller vor. Zugleich sollen die Freibeträge abgesenkt, die Prozesskostenhilfe-Raten neu berechnet, die Ratenzahlungsdauer verlängert und die Antragstellerinnen und Antragsteller stärker an den Prozesskosten beteiligt werden. Der Frauenrat schätzt, dass damit ca. 20 Prozent keine Prozesskostenhilfe mehr bekommen.

In ärmeren Regionen wie meinem Heimatwahlkreis wird es noch deutlich mehr Menschen von der Prozesskostenhilfe ausschließen. Die Schere zwischen arm und reich würde sich auch beim Zugang zur Rechtsprechung weiter öffnen.

Laut meinem Fraktionskollegen Jens Petermann, MdB ergab die gestrige Expertenanhörung zudem, ‚dass die hohen Antragszahlen für Prozesskostenhilfe bei den Sozialgerichten auf schlechte Gesetzgebung, insbesondere bei Hartz IV, und auf gravierende Mängel im Verwaltungshandeln der Behörden zurückzuführen sind.‘

DIE LINKE fordert den Zugang zum Gericht wie im Grundgesetz verankert weiterhin ohne soziale Ausgrenzung zu gewährleisten.“

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